Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Werbung auf mobilen Werbeflächen und/ oder die Durchführung von Plakatanschlag an Anschlagstellen.

2. Art der Werbeflächen/ Anschlagstellen
2.1 Allgemeine Anschlagstellen sind Säulen oder Tafeln, die dem Anschlag jeweils mehrerer Werbungstreibenden dienen und in der Regel aufgrund eines Pachtvertrages mit der zuständigen Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind.

2.2 Ganzstellen sind Werbeflächen (vorzugsweise Säulen), die dem Anschlag jeweils nur eines Werbungstreibenden dienen, in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind sowie von dem jeweiligen örtlichen Pächter des Allgemeinen Plakatanschlages verwaltet werden.

2.3 Großflächen sind Tafeln, die dem Anschlag jeweils nur eines Werbungstreibenden dienen, in der Regel auf privatem Grund und Boden errichtet und für den Anschlag von 18/1 Bogen (356 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen sind. Großflächen, die gleichzeitig sichtbar sind und voneinander einen geringeren Abstand haben als 7,20 m in einer Geraden oder 3,60 m bei anderer Anordnung oder natürlicher baulicher Unterbrechung, gelten als ein Standort.

2.4 Spezialstellen sind Säulen, Tafeln oder Flächen, die weder Allgemeine Anschlagstellen noch Ganzstellen noch Großflächen sind und im Hinblick auf Format, Errichtungs- oder Anbringungsdauer, Verwendungsdauer, Verwendungsmöglichkeit, Standort oder sonstige Besonderheiten Abweichungen aufweisen.

2.5. Mobile 9/1 Werbeträger (Typ W) sind mobile einseitige 9/1 Werbeflächen, die zeitlich befristet auf öffentlichen bzw. auf privatem Grund und Boden errichtet werden. Sie sind genehmigungspflichtig. Die Werbeflächen sind für den Plakatanschlag von 9/1 Bogen (178 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen.

2.6. Mobile 18/1 Werbeträger (Typ A, T und W) sind mobile 18/1 Werbeflächen, je nach Typ ein- oder zweiseitig, die zeitlich befristet auf öffentlichen bzw. auf privatem Grund und Boden errichtet werden. Sie sind genehmigungspflichtig. Die Werbeflächen sind für den Plakatanschlag von 18/1 Bogen (356 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen.

2.7. Mobile 36/1 Werbeträger (Typ W) sind mobile einseitige 36/1 Werbeflächen, die zeitlich befristet auf öffentlichen bzw. auf privatem Grund und Boden errichtet werden. Sie sind genehmigungspflichtig. Die Werbeflächen sind für den Plakatanschlag von 36/1 Bogen (712 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen.

2.8. Mobile 54/1 Werbeträger (Typ W) sind mobile einseitige 54/1 Werbeflächen, die zeitlich befristet auf öffentlichen bzw. auf privatem Grund und Boden errichtet werden. Sie sind genehmigungspflichtig. Die Werbeflächen sind für den Plakatanschlag von 54/1 Bogen (1068 cm breit und 252 cm hoch) vorgesehen.

2.9. TrafficBoard, sind mobile 18/1 Werbeträger, die auf einem Fahrzeug montiert sind und werden auf öffentlichen Straßen mit Fahrern bewegt. Die Werbeflächen sind für 18/1 Bogen (356 cm breit und 252 cm hoch) ausschließlich mit selbstklebender Folie vorgesehen.

2.10. ad-bike sind mobile Werbeflächen, die auf einem Dreirad montiert sind und werden auf öffentlichen Straßen mit Fahrern bewegt. Die Werbeflächen sind für 2 CLP (119 cm breit und 175 cm hoch) und ein A0-Plakat vorgesehen.

2.11. Kleinflächen, sind in der Regel mobile A1 und A0- Werbeflächen (Sondermaße bis 80x160 cm), die an Lichtmasten oder Einfriedungen montiert werden. Diese Werbeflächen sind genehmigungspflichtig und werden an öffentlichen bzw. privatrechtlichen Stellen zeitlich befristet zum Aushang gebracht.
2.12. ad-Plane sind mobile 18/1 Werbeträger auf 4 Rädern und werden mit zwei Promotern auf öffentlichen Grund und Boden bewegt. Sie sind teilw. genehmigungspflichtig. Die Werbeflächen sind für einen doppelseiteigen Banner vorgesehen (356 cm breit und 250 cm hoch)

2.13. Das air-Poster ist eine Werbefläche aus einem aufblasbaren PVC-Vinyl-Rahmen, Das winddurchlässige Banner ist max. 11m x 6m breit. Diese Werbefläche ist teilw. genehmigungspflichtig und wird an öffentlichen bzw. privatrechtlichen Stellen zeitlich befristet zum Aushang gebracht.

2.14. mobile City-Light-Poster sind zweiseitig Werbeflächen mit oder ohne Hinterleuchtung. Die Vitrinen sind freistehend und das Plakatformat ist 118,5cm breit und 175,0cm hoch. Diese Werbeflächen sind teilw. genehmigungspflichtig und werden an öffentlichen bzw. privatrechtlichen Stellen zeitlich befristet zum Aushang gebracht.

2.15. Pendel sind mobile doppelseitige freistehende Werbeflächen für 2 A0 Plakate. Diese Werbeflächen sind genehmigungspflichtig und werden an öffentlichen bzw. privatrechtlichen Stellen zeitlich befristet zum Aushang gebracht.

2.16. Dreieckständer sind mobile dreiseitige (teilw. Freistehende) Werbeflächen für 3 A0 Plakate. Diese Werbeflächen sind genehmigungspflichtig und werden an öffentlichen bzw. privatrechtlichen Stellen zeitlich befristet zum Aushang gebracht. 3. Formate

3.1. Die Formate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.

3.2. Das Plakatgrundmaß ist DIN A1 (59 x 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen.

4. Auftragsannahme 4.1. Plakatschaltung.de erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Aufträgen.

4.2. Der Auftrag kommt nur durch schriftliche Annahme, die auch per E-Mail erfolgen kann, zustande. Angebote des Auftragnehmers sind generell freibleibend und dem Weiterverkauf vorbehalten.

4.3. Ist kein Festauftrag erteilt, gilt ein Rücktrittsrecht bis 90 Tage vor Anschlagbeginn.

4.4. Plakatschaltung.de ist berechtigt, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn die Anbringung/ Aufstellung oder Montage der Werbeflächen für das Unternehmen unzumutbar ist, oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

5. Konkurrenzausschluss

5.1. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungstreibende, die Aufträge für ihren Plakatanschlag ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen.

5.2. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Plakatschaltung.de sichert nach Möglichkeit und Maßgabe freien Platzes zu, dass konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar nebeneinander positioniert werden.

6. Platzvorschrifen

Platzvorschriften werden für allgemeine Anschlagstellen nicht angenommen. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angeschlagen.

7. Sonderleistungen

Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren; sie werden schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber gesondert berechnet.
8. Laufzeit

Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Auftrages wünscht, wird die Fortsetzung des Anschlags als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung. 9. Zahlung



9.1. Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge mit Anschlagbeginn zahlbar. 9.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Stundung werden Zinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet.



9.3. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Plakatschaltung.de berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aufträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen die Plakatschaltung.de erwachsen.



9.4. Kann Plakatschaltung.de den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate, Folien, Banner, Genehmigungen oder andere Werbemittel nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt die Plakatschaltung.de die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. 10. Materialanlieferung und -beschaffenheit



10.1. Der Auftragnehmer übernimmt für die Qualität der angelieferten Werbemittel bzw. deren Vollzähligkeit keine Haftung.



10.2. Der Auftraggeber hat die zur vollständigen Ausfüllung der bestellten Werbeträger notwendige Anzahl Werbemittel einschließlich Ersatzmenge und sonstigem notwendigen Material und Genehmigungen kostenfrei und rechtzeitig zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung an die in der Auftragsbestätigung genannte(n) Versandanschrift(en) zu liefern. Plakatschaltung.de verpflichtet sich, Verspätungen der Lieferungen unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.



10.3. Kann das Material nicht verarbeitet werden (z.B. wegen Leuchtfarbenzusätze, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), dann muss über eine solche Abweichung von der allgemeinen Leistungsnorm der Plakatschaltung.debei Auftragserteilung eine Vereinbarung getroffen werden.



10.4. Die kostenpflichtige Rücksendung nicht verbrauchter Materialien erfolgt nur, wenn dies spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsende ausdrücklich verlangt wird. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum der Plakatschaltung.de über.



11. Gewährleistungen



11.1. Plakatschaltung.de gewährleistet die vertragsmäßige Durchführung der Aufträge, während der vereinbarten Vertragslaufzeit und das Instandhalten, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes.



11.2.Plakatschaltung.de bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrages jeweils sofort nach dessen Ablauf. Die Bestätigung muss Ort, Bezeichnung und Größe des Anschlages, Anschlagzeit und Anzahl der Werbeträger/ Werbeflächen enthalten. 12. Ersatzansprüche



12.1. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Auftrages sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich.



12.2. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Aufträgen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminanschläge oder aus anderen Gründen, die die Plakatschaltung.de nicht zu vertreten
hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. 12.3. Plakatschaltung.de haftet nicht für Schäden durch mutwillige Zerstörung/ Vandalismus, Diebstahl oder Beschmierungen/ Überklebungen durch Dritte bzw. für Schäden an den Werbeflächen durch unwetterartige Witterungseinflüsse.

12.4. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Plakatschaltung.de, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen ist - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - ausgeschlossen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen..

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12.5. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt..



13. Gerichtsstand.



Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nicht anderes vorsieht, der Sitz der Plakatschaltung.de; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.